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Verband Deutscher Haarchirurgen

Der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. ist eine gemeinnützige Organisation von Ärztinnen und Ärzten, die sich auf Haartransplantationen in Deutschland spezialisiert haben.

Aktuelles

ISHRS Live-workshop, 26.05.2024

Im Rahmen des internationalen Kongresses der Italienischen Gesellschaft für Haarwissenschaften und Haartransplantation (SITRI) erfolgte ein reger wissenschaftlicher Austausch unter den Mitgliedern des VDHC. Neuste Techniken wurden erprobt und diskutiert. Details zum Treffen finden Sie hier

VDHC-Meeting im Rahmen des ISHRS Europe Live Surgery Workshops am 12.06.2023 in Manchester, England, UK

Im Rahmen des 2023 Live Surgery Workshops der ISHRS (International Society for Hair Restoration Surgery) fand das erste diesjährige VDHC-Treffen statt. Details zum Treffen finden Sie hier

Haartransplantation in Deutschland- Jahrestreffen des Fachverbandes 2022

Am 10.09.2022 fand in Berlin die diesjährige Sitzung des gemeinnützigen Verbandes deutscher Haarchirurgen statt. Details zum Kongress finden Sie hier

VDHC Meeting im Rahmen des ISHRS Kongresses in Lissabon, Portugal, 21.10.2021

Im Rahmen des Welthaarkongresses der Internationalen Gesellschaft für Haarchirurgie (ISHRS=International Society of Hair Restoration Surgery) fand am 21.10.2021 ein Kollegentreffen des VDHC statt. Den kompletten Berficht finden Sie hier.

Am 18.6.2021 führte der VDHC seine Verbandsitzung als Videokonferenz durch.

Gemeinsame Aktivitäten fanden aufgrund der Corona Pandemie nicht statt. Über die digitalen Medien tauschen sich die Mitglieder jedoch ständig aus. Der hohe Hygienestandard unserer Praxen ermöglichte eine Fortsetzung der Haarchirurgie auch unter Corona-Bedingungen. Den kompletten Bericht finden Sie hier.

Am 13.6.2020 fand in Düsseldorf die diesjährige Sitzung des gemeinnützigen Verbandes deutscher Haarchirurgen statt.

Themen des Erfahrungsaustausches waren aktuelle Entwicklungen der Techniken und Instrumente der Haartransplantation, die medikamentöse Begleittherapie und die momentanen Herausforderungen der Corona-Pandemie. Den kompletten Bericht finden Sie hier.

Kongressbericht ISHRS 2018 und aktuelle Hinweise für Patienten

Im Oktober 2018 fand in Los Angeles der 26. Internationale Kongress der Internationalen Gesellschaft für Haarchirurgie (ISHRS) statt. Es nahmen hunderte Haarchirurgen sowie ihre technischen Assistenten teil. Den gesamten Bericht finden Sie hier zum Download.

Wozu ein Verband?

Der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. ist eine gemeinnützige Organisation von Ärztinnen und Ärzten, die sich auf Haartransplantationen in Deutschland spezialisiert haben. Diese dienen der dauerhaften Haarwiederherstellung bei Haarausfall bzw. Alopezie. Verlorenes Haar kann ersetzt werden. Diese Behandlung erfreut sich zunehmender Beliebtheit und wird immer öfter angeboten. Es handelt sich jedoch um eine komplexe, oft unterschätzte operative Prozedur, die schon im ersten Anlauf optimal gelingen und eine nachhaltige Verbesserung erreichen soll.

Wir möchten deshalb allen Interessierten unser Wissen und Knowhow bereitstellen, das auf langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Haarverpflanzung beruht. Oft fällt es den Betroffenen schwer, im Dickicht der medizinischen Informationen und teils kommerziellen Angeboten eine seriöse Orientierung zu finden. Hier bieten wir ärztliche Aufklärung, Information und Beratung. Wir sehen Sie als Patienten, nicht als Kunden.

Was sind die Aufgaben unseres Verbande

  • Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Haartransplantation
  • Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Vereinigungen im In- und Ausland
  • Förderung medizinischer Fort- und Weiterbildung von Ärzten
  • Information, Beratung und Unterstützung von Interessenten & Patienten
  • Förderung seriöser medizinischer Verfahren und Methoden mit geringstmöglichem Risiko und besten Langzeiterfolgsaussichten

Was bietet der Verband?

  • Seriöse, neutrale Aufklärung über die Webseite, Presse, Fachartikel und Medien
  • Kriterien zu den Voraussetzungen und zur Eignung für eine Haarverpflanzung
  • Qualitätsanforderungen zu Methoden und Techniken bei der Durchführung der Haartransplantation
  • Personelle Standards: Die Haartransplantation muss persönlich von Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Sie müssen über eine angemessene Ausbildung und Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen. Wir haben daher umfassende Richtlinien zu Training und Ausbildung erstellt.
  • Sicherheit bei der Wahl von Haarchirurgen, die realistisch beraten und nachhaltig vorgehen
  • Ständiger Informationsaustausch der im Verband zusammengeschlossenen Haarchirurgen über neuste Methoden, Instrumente und Medikamente
  • Kompetente Hilfe bei Problemen und Fragen
  • Warnung vor unseriösen, nichtethischen Anbietern und Praktiken mit erhöhten medizinischen und ästhetischen Risiken

Informationsbroschüre zum Thema Haarchirurgie

Sie haben die Möglichkeit, über das Kontaktformular unsere Informationsbroschüre anzufordern.

Wie funktioniert eine Haartransplantation?

Die Haartransplantation ist eine mikrochirurgische Umverteilung von eigenen Haaren. Dauerhafte, hormonresistente Haarwurzeln werden aus dem eigenen Haarkranz bzw. vom Hinterkopf entnommen. Diese werden sogleich in die kahlen oder wenig behaarten Gebiete umgesetzt. Dort wachsen sie kräftig weiter und verdichten das Haarbild nach einigen Monaten langfristig. Die ambulante Prozedur erfolgt in örtlicher Betäubung der Kopfhaut innerhalb einiger Stunden. Eine Narkose oder stationärer Aufenthalt sind nicht nötig.

Für wen kommt die Haarverpflanzung prinzipiell in Frage?

Eine Haartransplantation wird meist bei Männern und Frauen durchgeführt, die unter fortgeschrittenem erblich bedingten Haarausfall mit deutlichen Lücken oder Kahlstellen leiden. Dieser wird auch als androgenetische Alopezie bezeichnet. Es wachsen nur körpereigene Haarwurzeln an. Die Haarentnahme von anderen Personen ist nicht möglich. Auch das Klonen / Vermehren von Haarwurzeln ist derzeit noch nicht ausgereift. Die Menge der verfügbaren Haare ist also begrenzt. Deshalb ist ausreichend eigenes Spenderhaar in der sicheren Zone am Hinterkopf eine wichtige Voraussetzung.

Wie erfahre ich, was bei mir möglich ist?

Die Eignung sollte vom Arzt in der persönlichen, individuellen Voruntersuchung geprüft werden. Am Anfang werden Haare und Kopfhaut genau untersucht und beurteilt. Mittels Trichoskopie oder digitalen Messungen werden Haardichte, Haardicke, der Bedarf an Haaren und die Kapazität der verfügbaren Spenderhaare bestimmt. Dort wird besprochen, was realistisch möglich und sinnvoll ist. Ein maßgeschneiderter Behandlungsplan wird erstellt. Der zu bepflanzende Bereich und die Haarlinie werden eingezeichnet. Die Prozedur, die Risiken und das Vorgehen werden erklärt. Beispielhafte Abbildungen und Vorher- Nachher- Fotos werden gezeigt. Es werden auch der Preis und die Kosten der Haartransplantation veranschlagt. Diese richten sich nach Aufwand und Anzahl der Transplantate und werden in der Regel nach der amtlichen ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) berechnet. Auch die langfristige Behandlung des Haarausfalls, z.B. mit Haarwuchsmitteln, wird geplant. Wichtig ist, nur so viele Haare wie nötig zu verpflanzen, um eine gute Abdeckung zu erreichen. Es sollten noch Spenderhaare als Reserve verbleiben, um später je nach Verlauf die Möglichkeit einer weiteren Verdichtung zu haben.

Was sind die Herausforderungen bei einer Haarverpflanzung?

Die Menge der verfügbaren Haarwurzel- Transplantate ist begrenzt. Deshalb kommt es auf eine schonende Behandlung der empfindlichen lebenden Follikel für ein gutes Anwachsen an. Auch eine langfristig gutaussehende Platzierung und Verteilung der Haare ist wichtig. Es muss eine vorausschauende Planung im Vorfeld erfolgen. Diese sollte auch ein eventuelles Fortschreiten des Haarausfalls berücksichtigen. Ergänzend können haarerhaltende Medikamente und Prozeduren sinnvoll sein, um vorhandenes Haar zu stabilisieren. Dies ist besonders in frühen Stadien der Alopezie und bei jüngeren Patienten wichtig.

Wie sieht eine gelungene Haartransplantation aus?

Wichtig ist eine möglichst naturgetreue, unauffällige Haar- Wiederherstellung. Die Kopfhaut sollte weniger sichtbar und besser abgedeckt sein. Die verpflanzten Haare sollen in der Richtung und Lage den Originalhaaren angepasst wachsen, so dass möglichst wenig von der erfolgten Operation erkennbar ist. Die Haarlinie soll unregelmäßig und nicht zu gerade gestaltet werden. Der Haaransatz muss zu den Proportionen von Kopf und Gesicht passen. Die Verteilung der Haare sollte auch nach vielen Jahren noch typgerecht sein. Auch die Bereiche der Haarentnahme sollten kaum auffallen, ggf. ist die Haarlänge entsprechend anzupassen. Die Kopfhaut soll gut verheilen.

Fallen die verpflanzten Haare nicht auch früher oder später aus?

Beim erblich bedingten Haarausfall werden die Haare am Oberkopf, bedingt durch eine vererbte Hormonsensibilität dünner, während die Haare am Hinterkopf und an den Seiten (Haarkranz) in der Regel hormonunsensibel sind. Haarfollikel können aus dem Haarkranz entnommen werden und in die ausgedünnten oder bereits kahlen Areale am Oberkopf umverteilt werden. Die hormonunempfindlichen Haarwurzeln behalten ihre Eigenschaften nach der Transplantation und produzieren lebenslang Haare. Ein dauerhafter Haarwuchs auf ehemals kahlen Stellen ist somit möglich.

Was sind weitere Gründe für eine Haartransplantation?

Haarfollikel können auch in Narbengewebe gepflanzt werden und damit nicht nur das Erscheinungsbild, sondern auch die Qualität der Narbe verbessern. Eine Haartransplantation ist auch möglich, wenn kein erblich bedingter Haarausfall vorliegt. Zum Beispiel wenn ein niedrigerer Haaransatz gewünscht wird, Lücken im Bart aufgefüllt werden sollen oder zur Feminisierung der Haarlinie bei Transfrauen.

Sind nur Kopfhaare geeignet?

Grundsätzlich können alle Haare (Kopf, Bart, gesamter Körper) verpflanzt werden und als Spenderhaar dienen. Allerdings ist hier zu bedenken, dass sich die Struktur, Länge und der Wachstumsrhythmus unserer Haare an verschieden Körperstellen unterscheiden.

Wann ist eine Haartransplantation nicht anzuraten?

Liegt eine entzündliche Erkrankung der Kopfhaut oder der Haare vor, die zu Haarausfall führt (wie zum Beispiel kreisrunder Haarausfall oder ein vernarbender Haarausfall) ist eine Haartransplantation in der Regel nicht möglich. Behandlungsoptionen müssen hier mit dem behandelnden Dermatologen abgestimmt werden.

Wie werden Haarwurzeln gewonnen?

Es gibt verschiedene Entnahmetechniken für die Haarwurzeln aus dem Haarkranz. Wichtig ist folgende Information: Die Haare wachsen in kleinen natürlichen Gruppen bzw. Einheiten, den Follicular Units (FU) mit je 1-4 Haaren aus einer Pore. Die Entnahme dieser Haarwurzelgruppen erfolgt in örtlicher Betäubung. Jede FU entspricht also einem Transplantat (engl. graft) und enthält 1-4 Follikel bzw. Haarwurzeln. Beispiel: 1000 FU-Grafts entsprechen etwa 2000-2700 Follikeln bzw. Haaren.

Grundsätzlich können Haarwurzeln mit zwei unterschiedlichen Techniken aus dem Haarkranz entnommen werden:

1. Punktuelle, direkte Entnahme einzelner follikulärer Einheiten mittels einer Mikrostanze, sogenannte Einzelhaarentnahme oder FUE (Follicular Unit Excision). Nach dieser Technik lassen sich weltweit zwischen 70 und 80 Prozent aller Patienten behandeln.

2. Entnahme eines schmalen, elliptischen Hautstreifens und anschließende Präparation der einzelnen follikulären Einheiten unter dem Mikroskop, sogenannte Streifentechnik oder FUT (Follicular Unit Transplantation). Mit dieser Technik lassen sich weltweit zwischen 20 und 30 Prozent aller Patienten behandeln.

Schlüsselpunkte dabei sind die möglichst gering zu haltende Verletzung von Haarwurzeln bei der Entnahme und ein möglichst unauffälliges Narbenbild. Beide Techniken können bei fachgerechter Ausführung und gut beschaffener Haut exzellente Narben liefern, die später kaum sichtbar sind. Die Entnahmestelle nach Streifenentnahme wird vernäht, der Faden muss entfernt werden oder löst sich von allein auf. Bei der FUE - Technik bleiben die vielen kleinen, stecknadelkopfgroßen Entnahmepunkte offen und verheilen nach wenigen Tagen. Gleich welche Entnahmetechnik zur Anwendung kommt, wenn der Operateur darin über Jahre geübt ist, sind Komplikationen im Sinne von besonders auffälligen Narben nicht zu erwarten.

Einzelhaargruppenentnahme (FUE)

Das Entnahmegebiet wird in aller Regel kurz rasiert. Mit speziellen Hohlnadeln bzw. Mikrostanzen von 0,7-1,2 mm Durchmesser wird manuell bzw. mit Hilfe eines von Hand geführten Präzisions- Motors oder Roboters jede follikuläre Einheit kreisförmig rotierend umstochen. Sie wird dabei mit den Haarwurzeln von der Umgebungshaut gelöst und dann mit feinen Pinzetten herausgezogen (extrahiert). Hierbei muss auf den Wuchswinkel der Haare und die Länge der Haarwurzeln sowie auf die Beschaffenheit der Haut geachtet werden, um eine Verletzung der empfindlichen Haarfollikel zu vermeiden. Mit speziellen Techniken und durch das manuelle Geschick des Haarchirurgen kann eine möglichst verlustarme, vollständige Gewinnung intakter Transplantate gewährleistet werden. Es kommt auf eine gleichmäßige, unauffällige Entnahme an.

Die Haarwurzeln sollen auf Verschnitt bzw. Qualität unter dem Mikroskop oder mit Lupenvergrößerung kontrolliert und sortiert werden. Die punktförmigen Hautdefekte verschließen sich innerhalb einiger Tage und heilen ab. Die kleinen Krusten sind noch etwa 5-7 Tage sichtbar. Leichte Rötungen können wegen der in dem Bereich kurz rasierten Haare etwas länger sichtbar sein. Es verbleiben später kleine punktförmige Narben. Diese sind bei nicht zu dichter Entnahme später kaum oder gar nicht mit dem bloßen Auge sichtbar.

Dies macht diese Methode besonders bei Kurzhaarträgern beliebt.

Mit neueren Entnahmegeräten ist auch eine Entnahme ohne großflächige Rasur oder von langen Haaren möglich (sogenannte not shaven oder long hair FUE). Diese Technik ist deutlich zeitaufwendiger, birgt ein erhöhtes Verletzungsrisiko und eignet sich eher für kleinere Sitzungen.

Was sind Vor- und Nachteile der FUE- Technik?


Vorteile
  • Es sind kein linearer Schnitt und keine Naht erforderlich.
  • Die Entnahmestellen heilen in aller Regel innerhalb weniger Tage.
  • Kaum Schmerzen, gelegentlich zeitweise Brennen oder Kribbeln.
  • Durch die kleinen punktförmigen Narben können die Haare später im Spenderareal sehr kurz getragen werden, vorausgesetzt, es sind nicht zu viele Haare pro Quadratzentimeter entnommen worden.
  • Eine punktförmige Entnahme von Haarwurzeln ist überall am Körper möglich, wenn auch die Qualität von Körperhaar selten gut für die Transplantation geeignet ist.
Nachteile
  • Das Spenderareal muss bei größeren Sitzungen kahl rasiert werden
  • Bei erneuter Entnahme dünnt sich der Haarkranz aus.
  • Es kann anhand von Haardicke und -dichte nur begrenzt abgeschätzt werden, wie viele Haarfollikel noch entnommen werden können, ohne dass das Spenderareal optisch ausgedünnt wirkt. Dies kann die Ausbeute einschränken oder eine Entnahme aus nicht ganz sicheren Arealen erforderlich machen. Bei zu dichter oder ungleichmäßiger Entnahme ist unter Umständen keine Kurzhaarfrisur mehr möglich bzw. die Ausdünnung sichtbar.

Streifenentnahme (FUT- oder Strip-Technik) mit Mikroskopvereinzelung

Ausschließlich das länglich-schmale Hautareal, welches entnommen werden soll, wird kurz rasiert. Die übrigen Haare am Hinterkopf können lang bleiben. Der elliptische Streifen ist meist 1-1,5 cm hoch und je nach Bedarf an Transplantaten 10-30 cm lang. Nach Entnahme des Hautstreifens wird die Stelle sofort fein zusammengenäht.

Durch spezielle Instrumente werden kaum Haarwurzeln beim Herausnehmen des Streifens verletzt. Neuere Nahttechniken werden oft so durchgeführt, dass teilweise später auch durch die Narbe hindurch wieder neue Haare wachsen (trichophytischer Wundverschluss, sogenannte Durchwachsungsnaht).

Es verbleibt eine lineare Narbe, die durch das darüberliegende Haare je nach Länge überkämmt werden kann. Die strichförmige Narbe wird beispielsweise dann sichtbar, wenn die Haare später zu kurz getragen werden oder ausdünnen.

Pro Quadratzentimeter lassen sich je nach individueller Haardichte 50 – 90 Follicular Units präparieren. Durch die mikroskopische Präparation unter direkter Sicht ist eine verlustarme Gewinnung von hochwertigen Transplantaten bzw. Grafts gewährleistet.

Was sind die Vor- und Nachteile der FUT- Technik?


Vorteile:
  • Die Entnahmestelle ist sofort überkämmbar. Die Haare am Hinterkopf können lang bleiben und die Frisur muss nicht verändert werden.
  • Die optische Dichte des Haarkranzes/Haarkleid bleibt weitestgehend gleich.
  • Bei erneuter Haartransplantation kann man die alte Narbe wieder mit entfernen, so dass im Idealfall immer nur eine Narbe verbleibt.
  • Es gelingt eine optimale Ausnutzung des sicheren, hormonunsensiblen Spenderareals.
  • Es verbleibt eine vergleichsweise hohe Entnahmereserve für weitere Folgebehandlungen mittels FUT oder FUE.
Nachteile:
  • Lineare Narben bergen die Gefahr von Wundheilungsstörungen. Narben können sich später dehnen und breiter werden.
  • Eine Sportkarenz von mindestens 2 Wochen sollte eingehalten werden.
  • Die Haare im Spenderareal sollten später etwas länger getragen werden.

  • Was passiert nach der Haar- Entnahme?

    Nachdem die Haarfollikel entnommen wurden, werden sie ständig feucht gehalten und sortiert. Sie müssen direkt und zügig, aber auch vorsichtig in das gewünschte Empfängerareal eingepflanzt werden. Dies geschieht in örtlicher Betäubung. Bei der Platzierung der Haare ist die natürliche Ausrichtung und Verteilung von entscheidender Bedeutung.

    Wie werden die Transplantate verpflanzt?

    Zur Transplantation in das Empfängerareal werden vom Arzt kleine, passgerechte Pflanzkanäle in die Haut gestochen. Dies erfolgt mit Hilfe von Nadeln oder winzigen Mikro- Skalpellen. Diese Schlitze sollten an die Größe und Länge der FU- Haartransplantate angepasst werden. Die Schlitze geben die spätere Wuchsrichtung der Haare vor. Der Wuchswinkel der Haare ist in verschiedenen Regionen der Kopfhaut unterschiedlich. Für ein natürliches Ergebnis muss die ursprüngliche Wuchsrichtung der jeweiligen Kopfregion beachtet werden. Das gelingt am besten, wenn sich der Haarchirurg an noch bestehenden Haaren orientiert bzw. die Lücken beachtet. Die Pflanzkanäle sollten unregelmäßig versetzt und nicht zu gerade oder regelmäßig angeordnet sein. Die Dichte sollte je nach Situation und Kopfhautpartie bestimmt werden. Dabei muss die Durchblutung und Heilungskapazität der Kopfhaut beachtet werden. Bei zu starker Beanspruchung kann es zu reduzierter Anwuchsrate oder gestörter Wundheilung kommen.

    Wie werden Haarwurzeln eingesetzt?

    Das Haartransplantat (engl. FU- Graft) wird meist mittels ein oder zwei Pinzetten in die bereits vom Arzt präparierten Pflanzkanäle/ Mikroschlitze gesetzt (engl. premade slits). Es kann mit einer Hand ein Schlitz gestochen werden und das Transplantat direkt eingepflanzt werden (engl.stick and place). Es können auch Implantierstifte engl. (Implanter) verwendet werden, in die die Haartransplantate vorher eingefädelt werden. Implantierhilfen können eine scharfe Nadel tragen, mit der in einem Schritt der Schlitz gestochen und das Transplantat gesetzt werden kann. Oder der Haarfollikel ist in eine stumpfe Implantierhilfe eingefädelt und wird dann in einen bereits vorgefertigten Schlitz gepflanzt. Jede Pflanztechnik kann ein exzellentes, natürliche Ergebnis liefern, wenn sie korrekt und sorgfältig von geübtem Personal durchgeführt wird. Die Behauptung, dass eine besonders neue, innovative Methode, Material oder Instrument besser sei als alles andere, ist meist nicht durch wissenschaftliche, seriöse Studien bewiesen.

    Was passiert im Anschluss an die Haarverpflanzung?

    Ein Verband auf den Transplantatstellen ist meist nicht empfehlenswert. Es bilden sich punktförmige Krusten, welche die Haarwurzeln in der Haut fixieren und schützen. Eine nicht drückende, oder festklebende Kappe (Basecap) ist meist sofort nach der Behandlung tragbar. In den ersten 1-2 Wochen sollte Reiben, Scheuern, Kratzen oder Stoßen der Kopfhaut vermieden werden. Danach ist wieder normales Waschen möglich. Die Haarwurzeln sind dann wieder fest eingewachsen, die Krusten fallen von allein ab. Ein Teil der Haare fällt erstmal aus, einige wachsen gleich weiter. In der Regel ist nach 8-12 Monaten mit dem Ergebnis zu rechnen, nämlich dann, wenn die Haare eine entsprechende Länge und Dicke erreicht haben. Sie können normal gestylt und beansprucht werden. Die gepunktete oder strichförmige Entnahmestelle verheilt ebenfalls nach einigen Tagen bzw. Wochen. Es kann zu anfänglichen Wundschmerzen, Missempfindungen und Schwellungen kommen. Diese sind mit entsprechenden Medikamenten reduzierbar. Wundheilungsstörungen, übermäßige Narben und andere Probleme sind selten. Eine Erreichbarkeit des behandelnden Haarchirurgen und eine regelmäßige Nachbetreuung sollte gewährleistet sein. Hier kann das Ergebnis beurteilt werden. Teils sind weitere Haarbehandlungen sinnvoll, insbesondere wenn der Haarausfall noch in anderen Bereichen weitergehen könnte.

    Was ist, wenn mein Haarausfall weitergeht?

    Die verpflanzten Haare wachsen in der Regel dauerhaft. Angrenzende ausdünnende Bereiche können teils bereits mitverdichtet werden. Mit Haarmedikamenten oder stimulierenden Prozeduren kann ein Fortschreiten des Haarausfalls oft gestoppt werden. Je nach Situation kann später eine erneute Haartransplantation in Frage kommen. Ein von Anfang an langfristiger, vorausschauender Behandlungsplan berücksichtigt diese Szenarien hinsichtlich Verteilung und Anzahl der Transplantate, so dass es auch später immer natürlich und gut aussieht. Diese Faktoren unterstreichen die Wichtigkeit einer umfassenden, kompetenten Betreuung, Durchführung und Nachsorge, wie sie die Mitglieder des Verbandes Deutscher Haarchirurgen empfehlen. Weitere Informationen erhalten Sie persönlich bei Ihrem Verbandsmitglied vor Ort.

    Die Mitglieder des VDHC empfehlen und befolgen folgende Qualitätsstandards

    • Ständige Fortbildung mit neuestem Stand der Techniken und Instrumente
    • Faire Arbeitsbedingungen für alle Teammitglieder, kein ungelerntes oder fachfremdes Aushilfspersonal
    • Ärztliche Kompetenz und verlässliche Beratung
    • Voruntersuchung mit genauer Diagnose und Ursachenfindung
    • Prüfung der Eignung, keine OP an ungeeigneten Patienten
    • Beurteilung der Kopfhaut und Allgemeingesundheit
    • Kombinierte, auch haarerhaltende Behandlung
    • Langfristige individuelle Planung
    • Natürliches, nicht als operiert erkennbares Haarbild
    • Zurückhaltend, nicht übertrieben positionierter Haaransatz
    • Realistische, ehrliche Einschätzung
    • Keine falschen Versprechungen, nicht alles ist bei Jedem machbar
    • Genaue Voruntersuchung
    • Schmerzarmes, kopfhautschonendes Vorgehen
    • Maßgeschneiderte Arbeit, keine pauschale Fließbandabfertigung
    • Sorgfältige ärztliche Durchführung, d.h. Betäubung, Hautschnitte oder Stiche nur durch den Arzt persönlich
    • Einhaltung der höchsten hygienischen und personellen Standards
    • umfassende persönliche Nachsorge

    Folgende Vorteile bietet die Durchführung einer Haartransplantation durch einen Haarchirurgen (m, w, d) in Deutschland für Patienten:

    • Facharztstandard und leitliniengerechtes Vorgehen für hohe Patientensicherheit
    • Höchste hygienische und personelle Standards im deutschen Gesundheitswesen
    • Ständige Weiterbildung auf nationalen und internationalen Workshops und Kongressen
    • Persönliche ärztliche Voruntersuchung zur individuellen Prüfung der Eignung und Voraussetzungen
    • Realistische Beratung, individueller nachhaltiger Behandlungsplan, langfristige ärztliche Betreuung
    • Erfahrung deutscher Haarchirurgen mit verschiedenen Haartypen, z.B. bei blonden oder feinen Haaren
    • Qualitätskontrolle aller Abläufe der Haartransplantation
    • Aufbereitung der Transplantate unter dem Mikroskop
    • Haarschonendes Vorgehen mit neuesten mikrochirurgischen Instrumenten und Techniken
    • Kompetenz in ergänzender haarmedizinischer Behandlung

    Eine Verpflichtungserklärung der Mitglieder bestätigt die Einhaltung der Leitlinien und ethischen ärztlichen Grundsätze. Wichtig ist die ärztliche Durchführung der Operation und die Nachbetreuung der Patienten/ Ansprechbarkeit.

    --> UNSERE LEITLINIEN FINDEN SIE HIER ZUM DOWNLOAD

    Im Verband sind folgende Ärzte auf Eigenhaartransplantation spezialisiert:

    Häufige Fragen

    Was kann ich gegen Haarausfall tun?
    Zuerst muss die Ursache des Haarproblems geklärt werden. Nach schweren Erkrankungen, Stoffwechselstörungen, Stress oder auch nach einer Schwangerschaft kann es vorübergehend zu dünnem Haar oder verstärktem Haarverlust kommen. Ist der Grund gefunden und behandelt, dann kann meist gelassen auf den wiederkehrenden Haarwuchs gewartet werden. Die Behandlung des dauerhaften Haarausfalls hängt vom jeweiligen Verlauf ab. In einem frühen Stadium des erblich bedingten Haarausfalls (androgenetische Alopezie) können Medikamente den weiteren Haarausfall stoppen oder verlangsamen und müssen daher lebenslang genommen werden. Sind schon lichte Stellen, Kahlheit oder Narben vorhanden, ist eine Eigenhaarverpflanzung sinnvoll. Es können aber auch beide Behandlungsformen kombiniert werden.
    Warum sind ärztliches Beratungsgespräch und Voruntersuchung so wichtig?
    Das Beratungsgespräch mit der Voruntersuchung beim Haarchirurgen gibt Ihnen konkrete Informationen darüber, welche Behandlungsformen für sie geeignet sind und welche Resultate Sie erwarten können. Dabei wird nicht nur Ihre aktuelle Situation, z. B. ihre Spenderfläche, beurteilt, sondern auch die zukünftige Entwicklung berücksichtigt und ein persönliches Behandlungskonzept erstellt. Viele Fragen ergeben sich häufig erst im persönlichen Gespräch und können hier in Ruhe und kompetent beantwortet werden.
    Warum ist das Beratungsgespräch nicht kostenlos?
    Ein Arzt/Ärztin darf Sie nach ärztlichem Standesrecht nicht kostenlos behandeln. Dazu gehören auch die Information und die Aufklärung zu einer Behandlung. Eine kostenlose Beratung kann daher nur von nichtärztlichen Unternehmen angeboten werden. Die Kosten der Beratung können später bei den Behandlungskosten berücksichtigt werden.
    Ist die Haartransplantation schmerzhaft und wie lange dauert sie?
    Die Behandlung ist durch die örtliche Betäubung völlig schmerzlos. Die Behandlung dauert je nach Umfang der zu behandelten Fläche etwa 2-8 Stunden.
    Was soll ich nach der Behandlung beachten?
    Am Tag der Operation nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen und sich in den ersten Tagen nach der Transplantation nicht körperlich stark belasten. Für etwa 2-3 Wochen sollten Sie schweißtreibenden Sport und Sauna meiden und die behandelten Flächen nicht starker Sonnenbestrahlung, Solarium oder Salzwasser aussetzen.
    Wie sehe ich nach der Behandlung aus?
    Durch das Überkämmen mit eigenen Haaren oder durch Tragen einer leichten Kopfbedeckung ist bei der Streifenentnahme die Transplantation meist kaum zu erkennen, bei der FUE Entnahme sind die Haare nach ca. 2 Wochen wieder auf eine Haarlänge von 5 mm nachgewachsen, sodass wieder eine „Frisur“ vorhanden ist. . Schon nach 2-3 Tagen nach der Behandlung können Sie wieder regelmäßig die Haare waschen. Für 10-14 Tage bilden sich kleine Krusten auf den eingesetzten Transplantaten und die Haut ist leicht gerötet. Vorübergehend kann eine leichte bis mittlere Schwellung auf der Stirn eintreten.
    Welche Nebenwirkungen und Komplikationen können auftreten?
    Die Haartransplantation ist ein Eingriff in örtlicher Betäubung in den oberen Schichten der Haut. Dementsprechend ist bei fachgerechter Ausführung nur mit wenigen und leichten Nebenwirkungen zu rechnen. Diese sind individuell verschieden. Infektionen der Haut, länger anhaltende Taubheit im Behandlungsgebiet oder auffällige Narbenbildung sind äußerst selten und heilen fast immer folgenlos wieder ab. Ihr beratender Arzt/Ärztin wird Sie ausführlich über mögliche Nebenwirkungen und Begleiterscheinungen aufklären und mit Ihnen gemeinsam den medizinischen Aufklärungsbogen zur Haartransplantation erörtern.
    Welche Haardichte kann ich erwarten?
    Nach einer Haartransplantation wachsen die Haare gleichmäßig und sehr natürlich an ihrem neuen Platz. Die Haardichte variiert mit dem Behandlungskonzept (Verhältnis von Spender - und Empfängerfläche ). Ziel ist eine Haardichte, die einem natürlichen Haarbild entspricht. Die Haardichte der Jugendzeit kann mit einer Eigenhaarverpflanzung gewöhnlich nicht mehr erreicht werden. Haben Sie schon ganz kahle Stellen, dann werden nach der ersten Behandlung winzige Lücken zwischen den verpflanzten Haaren sichtbar bleiben. Wird eine höhere Haardichte gewünscht, dann kann eine weitere Behandlung etwa 1 Jahr nach dem Ersteingriff erfolgen, vorausgesetzt, dass genügend Spenderhaar zur Verfügung steht.
    Kann ich nach der Behandlung in Urlaub fahren?
    Auf Urlaub brauchen Sie nicht zu verzichten. Bitte starke körperliche Belastung vermeiden, die transplantierten Gebiete vor direkter Sonne und Salzwasser schützen, Haare regelmäßig mit sauberem Wasser waschen.
    Wann wachsen die neuen Haare?
    Nach der Transplantation wachsen die transplantierten Haare meist einige Millimeter weiter, um dann vorübergehend auszufallen. Die neuen Haare erscheinen ca. 12 Wochen nach der Behandlung und wachsen dann wie gewohnt etwa 1cm pro Monat. Sie können wie das übrige Haar geschnitten, getönt, gefärbt oder dauergewellt werden.
    Werde ich die transplantierten Haare wieder verlieren?
    Nein - wenn die Haarwurzeln aus der richtigen Spenderfläche entnommen wurden. Sie haben dann auch die richtige genetische Information und produzieren lebenslang Haarwuchs. Allerdings werden alle Haare mit dem Alter üblicherweise etwas feiner.
    Können auch Haare von anderen Körperstellen entnommen werden?
    Prinzipiell ja, doch wegen unterschiedlicher Struktur, Farbe, Stärke und Wachstumsverhalten sollten Sie dieses Vorhaben genau mit dem behandelnden Arzt besprechen. Haare aus anderen Körperregionen sind bei einer Erstbehandlung eher die Ausnahme
    Kann ich mir Haarwurzeln von anderen Menschen transplantieren lassen?
    Leider nicht. Bei einer Eigenhaartransplantation werden neben Haarwurzeln auch kleinste Gewebeanteile mitverpflanzt. Körperfremdes Gewebe würde hier abgestoßen und fremde Haarwurzeln zerstört werden.
    Welche Technik ist die beste?
    In den letzten Jahren haben sich die Entnahme- und Transplantationstechniken immer mehr verbessert, weil verfeinert. Dadurch sind Nebenwirkungen und spätere optische Auffälligkeiten minimiert worden. Welche Technik für Sie genau die beste ist, entscheidet der behandelnde Arzt/Ärztin mit Ihnen im Beratungsgespräch. Wichtig ist, dass der Arzt/Ärztin die Technik beherrscht, mit der er Sie behandelt. Fragen Sie nach der Zahl der erfolgreich durchgeführten Operationen mit dieser Technik.
    Welche Alternativen habe ich?
    Medikamente die den Haarausfall stoppen bzw. verlangsamen, können bei erblich-hormonellem Haarausfalls verschrieben werden. Geeignet ist diese Behandlung besonders für frühe Stadien der androgenetischen Alopezie, wenn die Haare noch sehr dicht stehen. Bei Kahlflächen ist diese Therapie weniger Erfolg versprechend. Wird das Medikament abgesetzt, geht der Haarausfall weiter, wie genetisch (erblich) festgelegt. Perücke, Toupet, Haarergänzung sind dann geeignet, wenn eine sehr hohe Haardichte gewünscht wird, die mit einer Eigenhaartransplantation nicht zu erreichen ist. In der Regel müssen 2 Haarteile angeschafft werden, die etwa 1 Jahr halten. Der Tragekomfort ist individuell sehr verschieden.
    Was bedeutet Haar - Implantation
    Es werden Kunsthaare aus Plastik (englisch "Fiberhair") verwendet und mit einem besonderen Instrument in die Kopfhaut eingestochen. Durch eine Fremdkörperreaktion kommt es zu einer Verankerung in der Haut. Die Kunsthaarfäden müssen speziell gepflegt und ein bestimmter Prozentsatz muss regelmäßig ersetzt werden. Das Risiko für chronische Infektionen ist erhöht. Der Verband deutscher Haarchirurgen lehnt die Kunsthaarimplantation ab.
    Was kostet die Haartransplantation?
    Die Kosten richten sich nach der Anzahl der benötigten Transplantate, dem Schwierigkeitsgrad der Behandlung und natürlich Ihren individuellen Vorstellungen. Daher ist eine verbindliche Honorarvereinbarung immer Teil des ärztlichen Beratungsgespräches. Rechnen Sie ab 3000 Euro für sehr kleine Flächen. Große Behandlungen können 10000 € und mehr kosten. Vorsicht bei Lockangeboten aus dem Ausland. Hier besteht u. U. kein Rechtsschutz und bei Problemen ist der behandelnde Arzt weit vom Heimatort entfernt. Bedenken Sie: Billig und gut gehen selten zusammen.

    Kontakt

    Verband Deutscher Haarchirurgen e.V.
    Stromstraße 4
    D - 10555 Berlin
    Fax.: 030/740 744 755

    Presseanfragen bitte per eMail an den VDH. Medizinische Anfragen können Sie direkt an die einzelnen Ärzte stellen.

    Impressum

    www.vdhc.de ist ein Informationsdienst des Verbandes Deutscher Haarchirurgen e.V.

    Verband Deutscher Haarchirurgen e.V., Stromstraße 4, 10555 Berlin
    Tel.: 030/740 744 740, Fax: 030/740 744 755

    Vertretungsberechtigte, besondere Vertretungsbefugnis und inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV

    Dr. med. Frank G. Neidel, Dr. med. Finner, Dr. med. Leonhardt (Anschrift über Geschäftsstelle)

    Registergericht

    Amtsgericht Wiesbaden – Registergericht – Postfach 3449, 65024 Wiesbaden Registernummer: VR 3008

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    Datenschutzerklärung

    Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V.. Eine Nutzung der Internetseiten der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.

    Die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.

    1. Begriffsbestimmungen

    Die Datenschutzerklärung der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

    Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:

    • a)    personenbezogene Daten

      Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

    • b)    betroffene Person

      Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.

    • c)    Verarbeitung

      Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

    • d)    Einschränkung der Verarbeitung

      Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.

    • e)    Profiling

      Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

    • f)     Pseudonymisierung

      Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

    • g)    Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher

      Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.

    • h)    Auftragsverarbeiter

      Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.

    • i)      Empfänger

      Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.

    • j)      Dritter

      Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

    • k)    Einwilligung

      Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

    2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen

    Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:

    Verband Deutscher Haarchirurgen e.V.

    Stromstraße 4
    10555 Berlin
    Deutschland
    Tel.: 030 740 744 740
    E-Mail: info@vdhc.de
    Website: www.vdhc.de

    3. Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen

    Die Internetseite der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die (1) verwendeten Browsertypen und Versionen, (2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem, (3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer), (4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite, (6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und (8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.

    Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern, (2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren, (3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie (4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen. Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.

    4. Kontaktmöglichkeit über die Internetseite

    Die Internetseite der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. enthält aufgrund von gesetzlichen Vorschriften Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme zu unserem Unternehmen sowie eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen, was ebenfalls eine allgemeine Adresse der sogenannten elektronischen Post (E-Mail-Adresse) umfasst. Sofern eine betroffene Person per E-Mail oder über ein Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnimmt, werden die von der betroffenen Person übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Solche auf freiwilliger Basis von einer betroffenen Person an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelten personenbezogenen Daten werden für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme zur betroffenen Person gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte.

    5. Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten

    Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.

    Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

    6. Rechte der betroffenen Person

    • a)    Recht auf Bestätigung

      Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

    • b)    Recht auf Auskunft

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:

      • die Verarbeitungszwecke
      • die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
      • die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
      • falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
      • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
      • das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
      • wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
      • das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person

      Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.

      Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

    • c)    Recht auf Berichtigung

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.

      Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

    • d)    Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:

      • Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
      • Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
      • Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
      • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
      • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
      • Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

      Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.

      Wurden die personenbezogenen Daten von der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.

    • e)    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

      • Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
      • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
      • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
      • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

      Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.

    • f)     Recht auf Datenübertragbarkeit

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

      Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

      Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. wenden.

    • g)    Recht auf Widerspruch

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

      Die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

      Verarbeitet die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

      Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

      Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

    • h)    Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

      Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Verband Deutscher Haarchirurgen e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

      Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

    • i)      Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung

      Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

      Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.

    7. Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).

    8. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden

    Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.

    9. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

    Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

    10. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung

    Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.

    11. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung

    Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.

    Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Bremen tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.

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